| Elterngeld und Reichensteuer kommen |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 02.05.2006 | |
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Nach mehr als vierstündigen Verhandlungen im Koalitionsausschuss erklärte der designierte SPD-Vorsitzende Kurt Beck in der Nacht zum Dienstag in Berlin: «Wir haben alle wichtigen Fragen, die wir uns vorgenommen haben, auch auf den Weg gebracht.» Die genauen Einzelheiten wollen die Generalsekretäre von CDU und SPD setzen sich mit Anliegen durch Weiter einigte sich die Koalitionsführung nach diesen Angaben drauf, beim Elterngeld einen Sockelbetrag von 300 Euro nicht auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Damit habe sich die SPD durchgesetzt, hiess es. Die Union habe erreicht, dass die beiden «Vätermonate» als Bonus eingeführt werden. Insgesamt solle es aber beim Finanzrahmen von 3,8 Milliarden Euro pro Jahr für das Elterngeld bleiben. Zwölf Monate lang Teilersatz des Einkommens Beim geplanten Elterngeld wurde nach Informationen aus Koalitionskreisen vereinbart, allen Eltern grundsätzlich zwölf Monate lang 67 Prozent des durch die Kindererziehung ausfallenden Einkommens (maximal 1800 Euro pro Monat) zu zahlen. Weitere zwei Monate kommen hinzu, wenn beide Ehepartner vom Job pausieren. Nach Informationen aus Koalitionskreisen sollen auch alle Alleinerziehenden sowie getrennt lebende Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht Anspruch auf 14 Monate Elterngeld haben. Ab Einkommen von 250'000 Euro für Singles Die Einführung einer Reichensteuer war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Der Aufschlag auf die Einkommensteuer für Topverdiener soll für Einkommen über 250'000 Euro (Singles) und 500'000 Euro (Ehepaare) gelten. Gewerbetreibende sollen davon aber ausgenommen sein. Die diskutierte Verrechnung der Reichensteuer mit der Gewerbesteuer als Ausgleich für eine Zusatzbelastung der Betriebe soll es nicht geben. Um verfassungsrechtlichen Bedenken zu begegnen, will die Regierung Merkel aber schon im Juli die Eckpunkte für die Unternehmensteuerreform beschliessen, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Sollte gegen die Reichensteuer geklagt werden, hätten die Gerichte damit schon eine breitere Grundlage zur Beurteilung der Verfassungsmässigkeit, hiess es. Quelle: http://www.nzz.ch/2006/05/02/al/newzzEMPVDOZ8-12.html Diskutiere diesen Artikel in einem Forum. |
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