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Arbeitsagentur muss Makler zahlen PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
27.04.2006

Wenn ein Hartz IV-Empfänger aus seiner zu teuren Wohnung umziehen soll, muss die Agentur die Maklerkosten übernehmen. Das hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden.

Maklergebühren gehörten zu den erstattungsfähigen Kosten einer Wohnungsbeschaffung, entschied das Gericht am Mittwoch. Geklagt hatte ein Mann aus Bad Vilbel, dessen 52-Quadratmeter-Wohnung der Behörde bei einer Miete von 409 Euro zu teuer erschien. Die Agentur hatte ihm verboten, sich an einen Makler zu wenden und ihm den Mietzuschuss gekürzt, nachdem er keine preiswertere Wohnung gefunden hatte.

Das Vorgehen sei nicht gerechtfertigt, befanden die Richter und verurteilten die Behörde, die Mietkosten für eine Übergangszeit weiter in voller Höhe zu tragen.

Quelle: http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_21597252

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