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Wann und wie komme ich zu meinem Geld? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
10.07.2005
Für Leistungen der Grundsicherung, zu denen auch das Arbeitslosengeld II gehört, müssen Sie einen Antrag stellen. Leistungen werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Träger (Agentur für Arbeit, kommunaler Träger). Zuständig sind die Träger, in deren Bezirk Sie gewöhnlich Ihren Aufenthalt haben. Sie können Ihren Antrag schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen. Die erforderlichen Unterlagen (z.B. Kopie Ihres Mietvertrages) müssen Sie aber in jedem Fall noch nachreichen. Wenn Mitglieder der derzeitigen Bedarfsgemeinschaft eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden (zum Beispiel bei Vollendung des 18. Lebensjahres), müssen diese Personen einen eigenen Antrag auf Leistungen stellen.


Die Entscheidung über die von Ihnen beantragte Leistung wird Ihnen per Bescheid schriftlich mitgeteilt. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat im Voraus gezahlt. Dabei wird jeder volle Monat mit 30 Kalendertagen berechnet. Stehen Ihnen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird anteilig 1/30 für jeden Tag gezahlt.

Haben Sie kein Konto bei einer Bank in Deutschland, erhalten Sie eine so genannte Zahlungsanweisung zur Verrechnung. Diese Zahlungsanweisung zur Verrechnung können Sie sich (oder eine von Ihnen beauftragte Person) bei jeder größeren Postfiliale oder der Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch pauschale Kosten von EUR 2,10, die gleich abgezogen werden. Sofern Sie nachweisen, dass Ihnen die Einrichtung eines Kontos bei einer Bank nicht möglich ist, werden die pauschalen Kosten nicht abgezogen.

Zusätzlich werden von der Auszahlungsstelle bei einer Barauszahlung noch folgende
Auszahlungsgebühren einbehalten:


Zahlungsbetrag Gebühr
bis EUR 50,00EUR 3,50
über EUR 50,00 bis EUR 250,00EUR 4,00
über EUR 250,00 bis EUR 500,00EUR 5,00
über EUR 500,00 bis EUR 1.000,00EUR 6,00
über EUR 1.000,00 bis EUR 1.500,00 EUR 7,50


Kleinere Einzelbeträge werden nicht ausbezahlt, sondern so lange angesammelt, bis ein Betrag von EUR 10,00 überschritten wird. Wenn allerdings schon länger als sechs Monate keine Zahlung mehr erfolgt ist, wird auch ein Betrag unter EUR 10,00 ausgezahlt.

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