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Wohnungsbeschaffungskosten |
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Geschrieben von Christian Häussler
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26.04.2006 |
Maklergebühren sind erstattungsfähig SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.04.2006, Az. 48 AS 123/06 ER Maklergebühren gehören zu den grundsätzlich erstattungsfähigen Wohnungsbeschaffungskosten. Dem Wohnungssuchenden kann nicht vorgehalten werden, er habe sich nicht ausreichend um billigeren Wohnraum bemüht.
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Letzte Aktualisierung ( 09.07.2006 )
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