| Wie viel Geld gibt’ s beim Alg II? |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |||||||||||||
| 10.07.2005 | |||||||||||||
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Das Arbeitslosengeld II setzt sich aus mehreren Elementen zusammen. Sind Sie berechtigt, erhalten Sie zunächst so genannte Regelleistungen. Daneben gibt’s unter anderem: Unterkunftskosten und befristete Zuschläge. Regelleistungen Die Regelleistung bei Singles oder Alleinerziehenden beträgt EUR 345,00 (in den neuen Bundesländern EUR 331,00). Für einen Ehe- oder Lebens-partner kommen EUR 311,00 (EUR 298,00) hinzu. Pro Kind gibt es zudem
Alleinstehend sind Sie dann, wenn Sie volljährig, unverheiratet sind und alleine leben oder in einer (Zweck-)Wohngemeinschaft. Alleinstehend ist auch ein unter 18-Jähriger, der nicht im Haushalt der Eltern lebt. Alleinerziehend sind Sie dann, wenn Sie sich tatsächlich allein um die Erziehung und Pflege Ihres minderjährigen Kindes kümmern. Alleinerziehend ist auch ein Ehepartner, wenn der andere Ehepartner längere Zeit von der Familie getrennt lebt (z.B. bei Haft). Unterkunftskosten Neben den oben genannten Regelleistungen werden die Wohnkosten übernommen, soweit sie angemessen sind. Befristeter Zuschlag Um den Übergang vom im Regelfall ein Jahr lang gezahlten Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II abzufedern, gibt es zwei Jahre lang einen Zuschlag. Die Höhe dieses Zuschlags ist von der Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes I abhängig und ist begrenzt auf EUR 160,00 (bei Partnern EUR 320,00) und höchstens EUR 60,00 pro Kind monatlich im ersten Jahr. Im zweiten Jahr werden diese Beträge halbiert. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II kann es im Einzelfall noch folgende Leistungen geben: Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen Über die Regelleistung hinaus können zusätzliche Leistungen gewährt werden werdenden Müttern ab der 13. Schwangerschaftswoche,
WICHTIG: Die Summe der Mehrbedarfe darf die jeweilige Regelleistung nicht überschreiten. Einmalige Mehrbedarfe auf Pump Ausnahmsweise werden zusätzliche Leistungen bei unabweisbarem Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Leistungen für einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe sind:
Die einmaligen Leistungen können in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht werden, möglich ist auch die Auszahlung einer Pauschale. In diesen Fällen wird ein Darlehen gewährt, das in Monatsraten zurückzuzahlen ist (in Höhe von bis zu 10% der Regelleistung). Anspruch auf einmalige Leistungen besteht auch dann, wenn wegen fehlender Hilfebedürftigkeit keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gezahlt werden, Sie aber nicht Über ausreichendes Einkommen verfügen, um diesen Bedarf voll abzudecken. Versicherung Bezieher von ALG II sind in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert oder erhalten einen entsprechenden Zuschuss.Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
jeweils zuzüglich
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