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Wie lange steht mir das Alg II zu? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
10.07.2005
Solange die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld II (Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit, Altersgrenze etc.) erfüllt sind, wird das Geld unbefristet gezahlt. Die Behörden bewilligen Leistungen allerdings grundsätzlich nur für jeweils höchstens sechs Monate. Danach wird neu geprüft.

Sofern bei Antragstellung bereits erkennbar ist, dass die Hilfsbedürftigkeit vor Ablauf der sechs Monate entfällt, wird der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt. In Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung möglich.

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