| Anspruch auf ALG II trotz Eigenheimzulage |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 12.04.2006 | |
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Nach einem Urteil des Dortmunder Sozialgerichts sind Langzeitarbeitslose auch im Monat der Auszahlung ihrer Eigenheimzulage hilfebedürftig. Dies gelte, soweit ihre Zinsen für den Immobilienkredit die Höhe der Zulagen erreiche. Ein arbeitsloser Familienvater hatte geklagt. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Märkischer Kreis habe ihm im Monat der Auszahlung durch das Finanzamt das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Bedürftigkeit verwehrt. Das Dortmunder Sozialgericht hat die Die Zinsen und Gebühren, die der Kläger zu erbringen habe, übersteigen seine Eigenheimzulage von 2045 Euro. Es handele sich dabei um einen reinen "Durchlaufposten", durch den er "keinen Cent mehr hätte". Kein Grund also, das Quelle:http://www.welt.de/data/2006/04/13/873738.html Diskutiere diesen Artikel in einem Forum.
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| Letzte Aktualisierung ( 16.04.2006 ) |
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