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Anspruch auf ALG II trotz Eigenheimzulage PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
12.04.2006

Nach einem Urteil des Dortmunder Sozialgerichts sind Langzeitarbeitslose auch im Monat der Auszahlung ihrer Eigenheimzulage hilfebedürftig. Dies gelte, soweit ihre Zinsen für den Immobilienkredit die Höhe der Zulagen erreiche. Ein arbeitsloser Familienvater hatte geklagt. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Märkischer Kreis habe ihm im Monat der Auszahlung durch das Finanzamt das Arbeitslosengeld II wegen fehlender Bedürftigkeit verwehrt. Das Dortmunder Sozialgericht hat die ARGE verurteilt, daß ALG II ungekürzt zu gewähren. Die Eigenheimzulage diene dazu, Wohneigentum als Teil einer privaten Altersvorsorge zu bilden. Da die Zulagen nur zu Zeiten der Selbstnutzung gewährt würden, sei gewährleistet, daß nicht die Vermögensbildung, sondern die Wohnraumschaffung des Leistungsempfängers gefördert würde.

Die Zinsen und Gebühren, die der Kläger zu erbringen habe, übersteigen seine Eigenheimzulage von 2045 Euro. Es handele sich dabei um einen reinen "Durchlaufposten", durch den er "keinen Cent mehr hätte". Kein Grund also, das ALG II zu kürzen.

Quelle:http://www.welt.de/data/2006/04/13/873738.html

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Letzte Aktualisierung ( 16.04.2006 )
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