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Ab wann bin ich nicht erwerbsfähig? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
10.07.2005
Jeder, der unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes täglich mindestens drei Stunden einer Arbeit nachgehen kann, ist erwerbsfähig. Ausnahmen: Krankheit und dauerhafte Behinderung, wenn diese absehbar länger als sechs Monate dauern. Ausländer sind in diesem Sinne erwerbsfähig, wenn sie arbeiten dürfen.

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