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Bundesrat stimmt Änderungen an Hartz IV zu |
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Geschrieben von Christian Häussler
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11.03.2006 |
Leistungen für Jugendliche werden eingeschränkt
Der Bundesrat hat Änderungen an den Hartz-IV-Gesetzen gebilligt: So wurden die Leistungen für die Empfänger von Arbeitslosengeld II im Osten erhöht und zugleich die Zahlungen für Jugendliche begrenzt. Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren erhalten demnach in Ost und West nur noch 80 statt 100 Prozent des vollen Regelsatzes, wenn sie noch bei den Eltern leben. Das sind höchstens 276 Euro im Monat. Zugleich werden die Möglichkeiten junger Arbeitsloser stark eingeschränkt, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Dem Beschluss zufolge wird das Arbeitslosengeld II in den neuen Ländern ab Juli auf das Niveau im Westen angehoben. Damit steigt der Satz um 14 Euro auf 345 Euro. Die Regelung, derzufolge Jugendliche nur noch 80 Prozent des Arbeitslosengeldes erhalten, tritt ebenfalls am 1. Juli in Kraft. Eine eigene Wohnung wird den jungen Arbeitslosen nur noch dann zugestanden, wenn ihnen aus schwerwiegenden sozialen Gründen ein Zusammenleben mit den Eltern nicht zugemutet werden kann oder der Umzug zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist. Bereits ab dem 1. April brauchen Jugendliche, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen wollen, die Zustimmung der Behörden. Diskutiere diesen Artikel in einem Forum. (29 Beiträge)
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Letzte Aktualisierung ( 14.03.2006 )
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