| Vermieter darf Mieter nicht die Stromzufuhr kappen |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 02.03.2006 | |
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LG Münschen I Az. 415 C 23505/05 Der Vermieter von Wohnraum darf die Zufuhr von Strom nicht unterbinden, auch wenn er den Mietern wegen rückständiger Miete fristlos gekündigt hat. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Landgericht München I. Im Zusammenhang mit einer fristlosen Kündigung im Januar 2005 war es in der gekündigten Wohnung im Mai und Juli 2005 mehrfach zu einem Stromausfall gekommen, weil die Sicherung herausgedreht war. Die Mieter konnten sich zunächst damit helfen, dass sie die Sicherung wieder hineinschraubten. Danach kam es wieder zu einem Stromausfall. Eine Wiederherstellung der Stromzufuhr war jedoch in diesem Fall nicht möglich, da das Schloss zu dem Raum mit den Sicherungskästen ausgetauscht war. |
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| Letzte Aktualisierung ( 02.03.2006 ) |
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