| Freiwillige Arbeitslosenversicherung |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 08.02.2006 | |
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Freiwillige Versicherung möglich Ab 01. Februar 2006 ist für bestimmte Personen die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung möglich. Zeiten dieser freiwilligen Versicherung können später für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld heran gezogen werden. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der oben genannten Tätigkeiten bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Für Personen, die im Ausland beschäftigt sind, ist die Agentur für Arbeit des letzten Wohnsitzes zuständig. Nähere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie Antragsvordrucke und ein Merkblatt können Interessierte bei den zuständigen örtlichen Agenturen für Arbeit erhalten oder unter folgenden Links herunterladen: |
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