| Umkehr der Beweislast bei AlgII-Bezug gefordert |
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| Geschrieben von Sabrina | |
| 16.01.2006 | |
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Aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind Forderungen nach einer Umkehr der Beweislast beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) laut geworden. Wer Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz bezieht, solle künftig nachweisen, dass er bedürftig ist, forderte der stellvertretende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrats, Peter Clever, im Magazin "Focus". Vor allem im Falle so genannter eheähnlicher Gemeinschaften müsse dies künftig gelten. Unterstützt wurde Clevers Vorstoß vom Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium, Jürgen Heike. "Wer Leistungen vom Staat will, soll beweisen, dass er Anspruch darauf hat", sagte Heike dem Magazin. Eine Beweisumkehr habe noch einen weiteren Effekt: Wer sich durch falsche Leistungen Zahlungen erschleiche, erfülle den Tatbestand des Betruges. "Diese Menschen könnten dann zu einer Rückzahlung und einer Geldstrafe verurteilt werden", ergänzte Heike. Wer kein Geld habe, müsse mit einer Haftstrafe rechnen. Diskutiere diesen Artikel in einem Forum. |
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| Letzte Aktualisierung ( 17.01.2006 ) |
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