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Umkehr der Beweislast bei AlgII-Bezug gefordert PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Sabrina   
16.01.2006

Aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind Forderungen nach einer Umkehr der Beweislast beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) laut geworden.

Wer Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz bezieht, solle künftig nachweisen, dass er bedürftig ist, forderte der stellvertretende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrats, Peter Clever, im Magazin "Focus". Vor allem im Falle so genannter eheähnlicher Gemeinschaften müsse dies künftig gelten.

Bei Paaren, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen, wird das Einkommen des Partners bei der Berechnung des ALG II herangezogen. Künftig müsse es genügen, wenn "zwei zusammenleben und sich Bett und Schrank teilen", sagte Clever. Bislang müssen die zuständigen Ämter diesen Nachweis führen und scheitern damit regelmäßig vor Sozialgerichten.

Unterstützt wurde Clevers Vorstoß vom Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium, Jürgen Heike. "Wer Leistungen vom Staat will, soll beweisen, dass er Anspruch darauf hat", sagte Heike dem Magazin. Eine Beweisumkehr habe noch einen weiteren Effekt: Wer sich durch falsche Leistungen Zahlungen erschleiche, erfülle den Tatbestand des Betruges. "Diese Menschen könnten dann zu einer Rückzahlung und einer Geldstrafe verurteilt werden", ergänzte Heike. Wer kein Geld habe, müsse mit einer Haftstrafe rechnen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, hält die Forderung für einen "Tiefschlag gegen die Menschenrechte". Er warf Heike vor, Arbeitslose kriminalisieren und wegsperren zu wollen. "Wer durch die verfehlte Wirtschaftspolitik und kurzsichtige Unternehmenspolitik seinen Arbeitsplatz verliert, hat Anspruch auf Unterstützung, nicht auf die Verfolgung durch den Staat", sagte Ernst.

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Letzte Aktualisierung ( 17.01.2006 )
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