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Höhere Mietobergrenze für ALG-II-Haushalte PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
08.07.2005
Kreissozialausschuss beschließt Erhöhung um fünf Prozent - Sachstandsbericht der Arge

Die Mietobergrenze für Wohnungen von Empfängern von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld wird im Landkreis Esslingen um fünf Prozent angehoben. Der Sozialausschuss des Kreistags stimmte am Donnerstag einer entsprechenden Richtlinie zu. Gleichzeitig werden die finanziellen Leistungen für die Erstausstattung mit Möbeln und Bekleidung zu Pauschalen zusammengefasst, die sich an den Beträgen der seitherigen Sozialhilfe orientieren. Nach dem seit Januar geltenden Recht ist der Ergänzungsbedarf an Möbeln und Bekleidung aus dem monatlichen Regelsatz des Arbeitslosengelds II zu finanzieren.


Die Höchstgrenzen für Kaltmieten waren letztmals im Jahre 2001 angehoben worden. Laut Kreisverwaltung hätten Untersuchungen von Vermietungsanzeigen ergeben, dass im Schnitt je nach Haushaltsgröße nur zwischen 15 und 30 Prozent der geforderten Mieten unterhalb der Höchstgrenze lagen und die Miethöchstgrenze um 19 Prozent unter dem allgemeinen Mietniveau im Landkreis liege, so dass es für Hilfeempfänger entsprechend schwierig ist, angemessenen Wohnraum nach diesen Vorgaben zu finden.

Nach der beschlossenen Erhöhung liegt die Mietobergrenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 290 Euro für eine 45-Quadratmeter-Wohnung, bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei 380 Euro (berechnet auf der Basis von 60 Quadratmetern) und bei einem Drei-Personen-Haushalt 463 Euro (75 Quadratmeter). Das entspreche einem Quadratmeter-Preis von 6,17 bis 6,44 Euro für eine einfache bis mittlere Wohnung, „damit müsste man eigentlich hinkommen“, meinte Sozialdezernent Dieter Krug. Er gehe davon aus, dass es bei 30 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Probleme wegen der Miethöhe geben könnte. Auch Landrat Heinz Eininger meinte, mit der Steigerung um fünf Prozent „liegen wir gut“.

Die Liga der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Esslingen hatte in einem Brief an die Kreisverwaltung die Erhöhung der Mietobergrenze als zu niedrig kritisiert, insbesondere für Wohnraum in den großen Städten wie Nürtingen, Kirchheim, Esslingen oder Filderstadt. Dies zumal Bewohner von Wohnungen, die nach den Richtlinien zu teuer sind, bei der derzeitigen Situation kaum Aussicht hätten, eine andere Wohnung zu finden.

Krug sagte, dass in den Fällen, in denen die Miete über der Höchstgrenze liege, im Einzelfall entschieden werde. Die Haushalte würden in einem Schreiben darüber informiert, dass die Miete zu hoch ist. Wenn der Mieter nachweisen könne, dass er trotz Bemühung seine Mietkosten nicht senken könne, zum Beispiel weil es keine angemessene Alternativ-Wohnung gebe, könne auch die höhere Miete akzeptiert werden. Auch werde niemand zu einem Wohnungswechsel aufgefordert, der eine höhere Miete aus seinem Ersparten oder sonstigen Zuwendungen finanziere.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, also Haushalte mit Empfängern von Arbeitslosengeld II, ist im Landkreis Esslingen bis Ende Juni auf 9894 angestiegen. Das sind 27 Prozent mehr als ursprünglich erwartet. Dahinter steckten über 18 600 Personen, machten Karin Käppel und Christine Fischer, die Geschäftsführerinnen der Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Esslingen, im Ausschuss deutlich. Davon wiederum seien 42,4 Prozent unter 25 Jahre alt. Zum jahresbeginn waren es 7800 Bedarfsgemeinschaften. 50 bis 100 Personen monatlich gingen von ALG I in II über.

Hatten die Mitarbeiter der Job-Center gerade die große Flut von Anträgen auf ALG II abgearbeitet, stand zur Jahresmitte bereits die nächste große Welle von Folgeanträgen an, denn die Bewilligungsbescheide sind auf sechs Monate befristet. Wiederum nur durch eine große Zahl von Überstunden der Mitarbeiter sei es gelungen, dass alle Folgeanträge bis Ende Juni bearbeitet gewesen seien und kein Haushalt ohne Geld dagestanden sei, berichtete Fischer.

Im Schnitt hätten es die Mitarbeiter in den Annahmestellen in den Job-Centern täglich mit 94 Personen zu tun, die ihre Anliegen vortragen.

Die Zahl der Stellen in den Job-Centern wurde seit Januar von 117 auf 134 aufgestockt - allerdings bei gleichbleibendem Budget, wie Karin Käppel berichtet. Sie bekräftigte jedoch, dass die Personal-Aufstockung nicht zu Lasten des Budgets für arbeitspolitische Maßnahmen gehe, sondern aus dem Verwaltungsbudget bestritten werde.

Es seien zwei Sonderleistungsstellen eingerichtet worden, die sich speziell mit Folgeanträge sowie der Überprüfung von Miethöhe und Unterhaltsansprüchen befassten. Auch habe man mittlerweile eine Mitarbeiterin damit beauftragt, hinsichtlich Missbrauchs von Sozialleistungen zu ermitteln.

Karin Käppel sagte, dass die Eingliederung der Empfänger in den ersten Arbeitsmarkt angesichts vieler Problemfälle, sei es durch Krankheit oder fehlende Ausbildung, oft ein „Fernziel“ sei, das nur mit Zwischenschritten erreicht werden könne. Daraufhin seien die Maßnahmen ausgerichtet worden. „Wir haben viele Maßnahmen eingekauft, um einfach beginnen zu können“, sagte sie. Jetzt nach einem halben Jahr, in dem man die Klientel auch kennen gelernt habe, könne man Maßnahmen gezielt einsetzen.

Von den rund 1000 bewilligten Ein-Euro-Jobs im Landkreis seien derzeit 717 Plätze besetzt. „Wir wollten eine große Auswahl an Plätzen haben, damit wir nach Eignung zuweisen können“, so Käppel, nicht nur um der Besetzung willen. Man werde den Trägern nun eine Entgeltvariante anbieten, dass auch mehr als die seitherigen 1,50 Euro je Stunde bezahlt werden könne.

Landrat Eininger hatte eingangs mitgeteilt, dass der Landkreis, sollte es bei der Beteiligung des Bundes an den Leistungen des Kreises für Unterkunft und Heizung von nach jetzigem Stand 29,1 Prozent bleiben, bei den Kosten mit einem „blauen Auge“ davonkommen werde, sprich keine höhere Belastung eintreten werde als im Haushaltsansatz, aber eben auch keine Entlastung, wie vom Bund in Aussicht gestellt. Weil die Zahlungsnachweise der Bundesagentur für Arbeit über die Auszahlung des kommunalen Leistungsanteils an die Hilfebedürftigen nicht den haushaltsrechtlichen Vorschriften entsprächen und zudem fehlerhaft seien, prüfe der Kreis derzeit, nur noch einen Teilbetrag an die Agentur zu überweisen. Das allerdings, so Eininger, hätte einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Folge, weil dann jeder Einzelfall geprüft werden müsste.

Quelle: ntz

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Letzte Aktualisierung ( 04.08.2005 )
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Comments

Kann nur Staunen wenn hier mehr als 6 Euro Bezahlt werden hier in wuppertal sind es nur 4,95 pro Quadratmeter.

Veröffentlicht von Frank Groesche, Am June 8, 2007 um 9:48

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Seite 1 von 1 ( 1 Kommentar(e) )
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