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Steht Alg II Beziehern Weiterbildung zu? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
27.12.2005

Auch Personen die ALG II beziehen haben ein Anrecht auf die sog. Bildungsgutscheine!

Diese Gutscheine berechtigen entweder zur Teilnahme an Weiterbildungskursen oder an Seminaren. Grundsätzlich gelten für die Gutscheine die gleichen Regelungen wie für Bezieher des Arbeitslosengeldes I. Lediglich die Chancen auf eine entsprechende Förderung sind schlechter geworden.

Vorgeschrieben ist die Vergabe der Bildungsgutscheine als Voraussetzung für eine Weiterbildung von Arbeitslosen. Ein Anspruch auf den Bildungsgutschein besteht allerdings nur für den Fall, dass zuvor eine individuelle Beratung durch einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Arbeit erfolgte. Zudem ist erforderlich, dass sowohl der Weiterbildungsträger als auch die einzelnen Maßnahmen zugelassen sind. Die jeweiligen Anbieter sind verpflichtet, diese Qualitätssicherung nachzuweisen.

Gleichfalls muss in dem Bildungsgutschein vermerkt sein, in welchem Zeitraum dieser einzulösen ist bzw. wie viel die gewählte Maßnahme kostet und vor allem: welchen Zielen die angestrebte Weiterbildung dient.

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Letzte Aktualisierung ( 15.01.2006 )
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