| Nicht jeder Ein-Euro-Job ist ein Muss |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 29.11.2005 | |
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Langzeitarbeitslose müssen einen Ein- Euro-Job nur annehmen, wenn in der Vereinbarung mit der Hartz-IV-Behörde Inhalt und Umfang konkret geregelt sind. Wie das Sozialgericht Berlin entschied können ALG-II-Empfänger die Tätigkeit ansonsten ablehnen, ohne dass ihnen die Leistungen gekürzt werden dürfen.Die Richter gaben einem 24-jährigen Recht. Er hatte sich beschwert, dass er sinnlose Reinigungs- und Büroarbeiten ausführen müsse. (Az: S 37 AS 4801/05 ER) In der Begründung erklärte das Gericht, die Hartz-IV-Behörde müsse jeden Ein-Euro-Job genau prüfen. Die Tätigkeit müsse gemeinnützig und sinnvoll sein. |
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