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Nicht jeder Ein-Euro-Job ist ein Muss PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
29.11.2005
Langzeitarbeitslose müssen einen Ein- Euro-Job nur annehmen, wenn in der Vereinbarung mit der Hartz-IV-Behörde Inhalt und Umfang konkret geregelt sind.

Wie das Sozialgericht Berlin entschied können ALG-II-Empfänger die Tätigkeit ansonsten ablehnen, ohne dass ihnen die Leistungen gekürzt werden dürfen.Die Richter gaben einem 24-jährigen Recht. Er hatte sich beschwert, dass er sinnlose Reinigungs- und Büroarbeiten ausführen müsse. (Az: S 37 AS 4801/05 ER)

In der Begründung erklärte das Gericht, die Hartz-IV-Behörde müsse jeden Ein-Euro-Job genau prüfen. Die Tätigkeit müsse gemeinnützig und sinnvoll sein.

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