| Zuschuss für Existenzgründer bleibt unangetastet |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 24.11.2005 | |
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Macht sich ein ALG II Empfänger selbstständig, so darf sein Existenzgründungszuschuss nicht auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden !Zuschuss für Existenzgründer bleibt unangetastet Macht sich ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger selbstständig, so darf sein Existenzgründungszuschuss nicht auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet werden. Grund: Es handelt sich um eine zweckbestimmten Zuschuss, der den Erhalt des neu gegründeten Betriebs gewährleisten soll.
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 8 AS 97/05 ER) (veröffentlicht 12.09.2005) |
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| Letzte Aktualisierung ( 15.01.2006 ) |
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