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Geschrieben von Christian Häussler   
29.06.2005
Anspruchsberechtigt auf Sozialgeld sind Personen, die mit einem erwerbsfähigen Bedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung haben.


Zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählen:
- nicht erwerbsfähige Partner
- Kinder des Erwerbsfähigen oder eines Partners bis zum 15. Lebensjahr
- Kinder des Erwerbsfähigen oder eines Partners ab dem 15. Lebensjahr*,
die eine Schule besuchen und dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAFÖG haben
oder in einer Berufsausbildung sind und dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAFÖG
oder Berufsausbildungsbeihilfe haben

* Kinder von Erwerbsfähigen oder Partners ab dem 15. Lebensjahr, die keine Schule besuchen oder keine Berufsausbildung machen oder an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Sozialgeld, sondern auf Arbeitslosengeld II.

Letzte Aktualisierung ( 04.08.2005 )
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