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Geschrieben von Christian Häussler   
13.11.2005
Seit dem 1. Januar 2004 müssen Leiharbeitnehmer grundsätzlich genauso so viel verdienen wie ein vergleichbarer Mitarbeiter des Einsatzbetriebes. Allerdings kann tarifvertraglich etwas anderes vereinbart werden. Auch Zeitarbeitsfirmen schließen inzwischen Tarifverträge mit Gewerkschaften ab.

In der Praxis verdienen Leiharbeitnehmer meistens weniger. Denn aufgrund der kürzeren Einsatzzeit sind sie nur theoretisch mit den Festangestellten des Einsatzbetriebes vergleichbar. Die Differenz kann bis zu 20 % betragen – im Einzelfall sogar noch mehr. Dafür trägt das Zeitarbeitsunternehmen das Vermittlungsrisiko. Kann ein Arbeitnehmer nicht vermittelt werden, darf er zu Hause bleiben. Das Gehalt läuft trotzdem weiter.

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Comments

Theoretisch ist es tatsächlich so, dass Zeitarbeiter genauso viel verdienen müssten wie Festangestellte. Aber Theorie hat meist mit der Praxis wenig gemein. Im Schnitt verdient ein Leiharbeitnehmer wesentlich weniger für die gleiche Arbeit. Als diese Regelung eingeführt wurde, haben sich alle Zeitarbeitsfirmen schnell 'den Tarifverträgen' angeschlossen um diese Regelung ad absurdum zu führen. Hier hat sich die entsprechende Gewerkschaft einen ganz schönen Bock geschossen und man kommt doch glatt ins Grübeln auf welcher Seite die eigentlich steht.

Das Vermittlungsrisiko trägt heute einzig und allein der Arbeitnehmer. Dafür wurden nämlich sogenannte 'Zeitkonten' geschickt eingerichtet.Die Zeitarbeitsfirmen vereinbaren mit den Entleihern eine höhere Stundenarbeitszeit als die mit dem Mitarbeiter vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Kassieren gleichzeitig Überstundenzuschlag von dem der Mitarbeiter nichts sieht. Die erarbeiteten Plusstunden werden auf diesem Zeitkonto gesammelt und bei Nichteinsatzzeiten abgebucht.
Hat der Mitarbeiter bei längeren Fehlzeiten nicht ausreichend Pluszeit gesammelt wird er 'gebeten' Urlaub zu nehmen oder das Zeitkonto ins Minus gebucht und der Mitarbeiter muss die Zeit im Nachhinein rausarbeiten. Das ist natürlich alles nicht rechtens, aber wo kein Kläger ist kein Richter. Wehrt sich ein Mitarbeiter gegen diese Machenschaften kann er seine Papiere holen. So ist die Realität!!!

Fakt ist auch, dass einige unserer Politiker die Zeitarbeit in den Himmel heben, auch gleichzeitig in den entsprechenden Vorständen sitzen. Wobei mir hier auch noch die Frage durch den Kopf schiesst, weshalb die hohen Herren neben ihrer anspuchsvollen politischen Tätigkeit überhaupt noch die Zeit finden für einträgliche Nebenjobs. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Veröffentlicht von Brit Wörk, Am October 5, 2007 um 10:46

Ich möchte mich zu diesem Satz gerne äußern:
'Kann ein Arbeitnehmer nicht vermittelt werden, darf er zu Hause bleiben. Das Gehalt läuft trotzdem weiter.'
Leider bin ich davon betroffen. Mir wurde gesagt wenn ich den nächsten Job ( der war übrigens 80 km entfernt und Nachtarbeit(ist das zulässig?))nicht annehme werde ich gekündigt.Weil im Umkreis von 35 km keine Stelle verfügbar war. In meinem Arbeitsvertrag steht auch das ich weiterhin Gehalt bekomme wenn man nicht vermittelt wird. Aber da reden sich die Damen und Herrn raus.Und? Gekündigt! Danke Zeitarbeitsfirma.

Veröffentlicht von Claudia Moor, Am November 6, 2006 um 12:35

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