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Geschrieben von Christian Häussler   
13.11.2005
Zeitarbeitnehmer haben ein ganz normales Arbeitsverhältnis mit einer Zeitarbeitsfirma. Dazu gehört ein Arbeitsvertrag, der sämtliche in Deutschland üblichen Rechte und Pflichten enthält. Zeitarbeitnehmer haben also Anspruch auf Gehalt, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw..

Darüber hinaus gelten auch Regelungen zum Kündigungs- und Mutterschutz. Steuern und Sozialabgaben werden vom Zeitarbeitsunternehmen abgeführt.

Nachdem sich Zeitarbeitnehmer jahrelang arbeitsrechtlich im Niemandsland bewegten, gibt es für diese Art der Beschäftigung eigene Tarifverträge.

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