| Eckpunkte des Koalitionsvertrags |
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| Geschrieben von Christian Häussler | |
| 11.11.2005 | |
SPD und Union haben sich auf Eckpunkte in der Finanzpolitik geeinigt. Die nachfolgenden Angaben gehen auf den Entwurf zurück, mit dem die die Unterhändler in die Schlussberatungen gegangen waren. Einige Formulierung etwa zur «Reichensteuer» wurden dann ergänzt.Eine Auswahl: ARBEITSMARKT: Der Kündigungsschutz wird gelockert: Die Probezeit wird bei Neueinstellungen auf 24 Monate ausgedehnt. Im Gegenzug wird die Möglichkeit gekippt, Arbeitsverhältnisse ohne sachliche Gründe auf zwei Jahre zu befristen. Beim Arbeitslosengeld II werden die Ost- Sätze um 14 Euro auf das West-Niveau von 345 Euro angehoben. Die Möglichkeit, sich mit einer Ich-AG und staatlichen Zuschüssen selbstständig zu machen, wird nur bis Mitte 2006 verlängert. Die Ich- AG wird mit dem Überbrückungsgeld zum neuen Arbeitsmarkt-Instrument zusammengelegt.FAMILIE: Das Erziehungsgeld soll von 2008 an in ein einkommensabhängiges Elterngeld umgewandelt werden. Eltern, die wegen der Kindererziehung vorübergehend im Beruf pausieren, sollen für ein Jahr zwei Drittel ihres letzten Nettoeinkommens erhalten, maximal 1800 Euro im Monat. Die Zusatzkosten werden auf 1,5 Milliarden Euro beziffert. Alle familienpolitischen Leistungen werden in einer «Familienkasse» zusammengeführt. Um Kinderarmut zu bekämpfen, soll der Kinderzuschlag vom kommenden Jahr an ausgebaut werden. Zusätzlich sollen damit 200 000 Kinder und ihre Eltern erreicht werden. AUFBAU OST: Die Investitionszulage wird fortgeführt. Damit keine Förderlücke entsteht, soll bis Ende März 2006 ein mit den Ländern und der EU abgestimmter Gesetzentwurf vorliegen. Bis Mitte 2006 sollen Vorschläge für die erleichterte Bildung von Eigenkapital, eine bessere Kreditversorgung und ein hinreichend breites Angebot an Wagniskapital vorliegen. Es bleibt bei den Solidarpakt-II-Geldern (2005-2019 rund 156 Milliarden Euro). HAUSHALT: Der Bundeshaushalt 2006 wird nicht die Vorgaben des Grundgesetzes einhalten, wonach die Neuverschuldung nicht die Investitionssumme übersteigen darf. Die 3-Prozent-Defizitgrenze des Euro-Stabilitätspakts soll spätestens im Jahr 2007 eingehalten werden. In den Folgejahren ist ein ausgeglichener Staatshaushalt das Ziel. Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt, alle Ausgaben auf dem Prüfstand. AUSGABENKÜRZUNG: Die Verwaltungsausgaben des Bundes sollen um jährlich eine Milliarde Euro reduziert werden. Über Korrekturen bei Fördermaßnahmen wie Regionalisierungsmitteln, Mitteln für die regionale Wirtschaftsförderung und in der Landwirtschaft sollen 2007 rund eine Milliarde Euro und 1,4 Milliarden im Jahr 2009 gespart werden. Beim Arbeitslosengeld II sollen 2006 rund 3 Milliarden und in den Folgejahren je 4 Milliarden gespart werden. Die Zuweisung an die Gesetzliche Krankenversicherung wird schrittweise auf Null zurückgeführt, die Bundesanstalt für Arbeit erhält keine Zuweisungen. Die Dynamik der Zuweisungen an Rentenkassen «wird gebrochen». MEHRWERTSTEUER: Der Mehrwertsteuersatz wird 2007 von 16 auf 19 Prozent steigen. Ein Teil der Mehreinnahmen dient zur Senkung der Lohnnebenkosten. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bleibt. STEUERPRIVILEGIEN/SUBVENTIONEN: Mit dem Abbau von Vergünstigungen sollen das Steuerrecht vereinfacht und beim Bund im Jahr 2007 Steuermehreinnahmen von 4 Milliarden Euro erzielt werden. Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. REICHENSTEUER: Topverdiener müssen von 2007 an ab Jahreseinkommen von 250 000 Euro (Alleinverdiener) und 500 000 Euro (Verheiratete) einen Steuerzuschlag von 3 Punkten zahlen. SCHICHTZUSCHLÄGE: Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt. Die Sozialversicherungsfreiheit der Zuschläge wird bezogen auf einen Grundstundenlohn bis zu 25 Euro beschränkt. WACHSTUMSIMPULSE: Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung sollen in fünf zentralen Bereichen in den kommenden vier Jahren Impulse im Gesamtvolumen von 25 Milliarden Euro gegeben werden. Die Mehrausgaben werden zur Hälfte über einen Zukunftsfonds finanziert, für das Bundesvermögen mobilisiert werden soll. Die LOHNNEBENKOSTEN werden unter 40 Prozent gesenkt, der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 2 Prozentpunkte. ZUKUNFTSTECHNOLOGIEN werden zusätzlich mit 5 Milliarden gefördert. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung steigen bis 2010 auf mindestens 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Bis zur Unternehmenssteuerreform gelten bis Ende 2007 verbesserte ABSCHREIBUNGSREGELN. Die Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft haben ein Volumen von 6 Milliarden Euro. VERKEHRSINVESTITIONEN steigen in den kommenden vier Jahren um 6 Milliarden. Ab 2007 wird ein ELTERNGELD eingeführt - Gesamtvolumen 3 Milliarden. 2006 sollen HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN, private Aufwendungen für Erhaltung und Modernisierung im Haushalt und Kinderbetreuungskosten mit 5 Milliarden steuerlich gefördert. UMSATZSTEUER: Die Grenze, bei der die Umsatzsteuer erst nach bezahlten Rechnungen an das Finanzamt abgeführt wird, soll in den alten Ländern von 2006 an auf 250 000 Euro angehoben werden. In Ostdeutschland - dort gilt eine 500 000-Euro-Grenze, soll diese «Ist- Besteuerung» über 2006 fortgeführt werden. UNTERNEHMENSSTEUERREFORM: Das Unternehmenssteuerrecht wird zum 1. Januar 2008 grundlegend reformiert. Angestrebt werden «international wettbewerbsfähige Steuersätze». Die Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen soll neu geregelt werden. Im Gespräch war eine Pauschalsteuer von 20 Prozent ab 2007. Die bisherigen Spekulationsfristen von einem Jahr für Wertpapiere und 10 Jahren für Immobilien werden dann voraussichtlich abgeschafft. EINKOMMENSTEUERREFORM: Begleitend zu der für 2008 geplanten Unternehmenssteuerreform wird eine «Neuformulierung des Einkommensteuerrechts angestrebt». KOMMUNALFINANZEN: Ziel ist eine wirtschaftskraftbezogene kommunale Unternehmenssteuer mit Hebesatzrecht, die den Kommunen ein stetiges Aufkommen sichert. Die Grundsteuer wird neu geregelt. ERBSCHAFTSTEUER: Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Arbeitsplatzerhalt die Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn der Nachfolger die Firma mindestens 10 Jahre fortgeführt hat. UMSATZSTEUERBETRUG: Um Umsatzsteuerbetrug mit Milliardenverlusten für die Staatskassen einzudämmen, soll ein deutlich weniger betrugsanfälliges Modell eingeführt werden. Zudem sollen Behörden bessere Ermittlungsbefugnisse und der Bund eine stärkere Rolle im Kampf gegen Betrügereien erhalten. FINANZMARKT: Steuerbegünstigte, börsennotierte Immobilien-AG - so genannte Real Estate Investment Trusts (REITs) - sollen unter der Bedingung eingeführt werden, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen für den Immobilienmarkt und den Standort zu erwarten sind. REITs schütten ihre Gewinne fast komplett aus, Steuern zahlt dann nur der Anleger. Ferner sollen Regelungen für private Finanzinvestoren (Private Equity) überarbeitet werden. |
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| Letzte Aktualisierung ( 15.11.2005 ) |
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