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Was ist Prozesskostenhilfe? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
29.06.2005
Wenn Sie einen Rechtsstreit führen wollen oder selbst verklagt werden, können Sie von den entstehenden Kosten ganz oder teilweise befreit werden. Prozesskostenhilfe oder auch Gerichtskostenbeihilfe heißt: Sie haben keine Gerichtskosten zu tragen und auch keinen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Wird Ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet, so werden auch dessen Kosten aus der Staatskasse bezahlt. Ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl wird dann beigeordnet, wenn eine Vertretung durch Rechtsanwälte vorgeschrieben ist (nur vor dem Landgerichten, dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof), anwaltliche Vertretung erforderlich erscheint oder ihr Gegner durch einen Anwalt vertreten ist.

Auch für von Ihnen benannte Zeugen oder Sachverständige müssen Sie dann keinen Kostenvorschuss leisten.

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Letzte Aktualisierung ( 11.11.2005 )
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