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Gleiche Stütze für alle! PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
28.10.2005

Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht, das erlebt der amtierende Bundeswirtschaftsminister Clement noch auf seine alten Amtstage. Die Hartz-Reformen, insbesondere Hartz IV mit der an sich sinnvollen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, sollten den Anstieg der explodierenden Sozialausgaben bremsen. Ein wichtiges Vorhaben, lebt doch beispielsweise in Berlin inzwischen jeder sechste Haushalt von Hartz-IV-Transferleistungen. Aber stattdessen werden sich die Hartz-IV- Ausgaben bis Jahresende gegenüber den Planungen auf 26 Milliarden Euro verdoppeln. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die man früher Familien nannte, hat sich auf wundersame Weise vermehrt, nicht aber wie erhofft der Anreiz für Arbeitslose, eine schlechter bezahlte Tätigkeit aufzunehmen.

Clement kritisiert nun den massiven Missbrauch, den Fachleute in der Bundesagentur für Arbeit auf mindestens zehn Prozent schätzen. Kritiker warnen vor Verallgemeinerungen und Diskriminierungen und beklagen das Fehlen exakter Daten.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Genaue Daten gibt es nicht, schon wegen des Datenschutzes und der mangelnden Bereitschaft der Menschen, sich in ihrer Intimsphäre kontrollieren zu lassen. Dass Menschen, die ohnehin nicht viel haben, zumindest pro forma aus dem Elternhaus oder vom verdienenden Partner fortziehen, um ein paar Euro mehr Arbeitslosengeld II zu erhalten, ist naheliegend. Das kann man Sozialmissbrauch nennen, über Kontrollen ist das aber kaum in den Griff zu bekommen.

Wie so viele Reformen ist auch diese falsch gestrickt. Es ist nur zu hoffen, dass die neue Bundesregierung sich beim notwendigen Umbau des Sozialstaates das zu Herzen nimmt. So ist es vielleicht besser, jedem im wahrsten Sinne des Wortes unteilbaren Individuum unabhängig vom wechselnden, nicht kontrollierbaren Familienstand die gleiche Summe Stütze zu zahlen, als heute den Single weit höher zu bezuschussen als das Familienmitglied oder den Ehepartner. Jeder kann dann selbst entscheiden, ob er mit der dann allerdings deutlich geringeren Summe in der Familie, beim Partner, alleine oder in einer Wohngemeinschaft leben möchte.

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Letzte Aktualisierung ( 28.10.2005 )
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