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Geschrieben von Christian Häussler
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29.06.2005 |
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Bürgerinnen und Bürger können sich von einem Rechtsanwalt eigener Wahl gegen eine Beratungsgebühr von 10 Euro beraten lassen, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Beratungshilfe wird vor allem gewährt in Angelegenheiten des
- Zivilrechts (z. B. Mietsachen, Ehe- und Kindschaftssachen, Verkehrsunfallsachen)
- Verwaltungsrechts
- Verfassungsrechts
- Arbeits- und Sozialrechts.
Der Rechtsanwalt, der Sie zunächst beraten hat, kann für Sie auch Briefe schreiben und Sie in anderer Form außergerichtlich vertreten. In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung gewährt.
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