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Schärfere Kontrollen PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
25.10.2005

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will Fälle von Missbrauch bei der «Hartz IV»-Reform bekämpfen und die Kontrollen von Beziehern des Arbeitslosengeldes II verstärken. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums kündigte am Montag in Berlin an, dass die seit Juli laufenden stichprobenartigen Telefonate zur Erreichbarkeit der Leistungsempfänger ausgeweitet werden sollen.

Die Sprecherin verwies darauf, dass eine «große Anzahl» von «Hartz IV»-Empfängern bei den bisherigen Telefonaten durch Call Center der Bundesagentur nicht erreichbar gewesen sei. DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer kritisierte, es sei «völlig unzulässig, aus zufälligen Telefonanrufen solche Rückschlüsse zu ziehen«.

Auch die Sprecherin räumte ein, dies sei noch kein Hinweis auf Leistungsmissbrauch, jedoch hätten die Leistungsempfänger auch eine Mitwirkungspflicht. Dazu gehöre, für Rückfragen der BA zur Verfügung zu stehen. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte am Wochenende eine Missbrauchsquote von mindestens zehn Prozent beim Arbeitslosengeld II genannt.

Der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der BA, Peter Clever, betonte, die Bundesagentur habe bei 390 000 Anrufen 170 000 Menschen nicht erreicht. «Da muss also wirklich nur ein sehr Naiver glauben, dass alle diese 170 000 gerade in Vorstellungsgesprächen waren», sagte Clever, der für die Arbeitgeberseite im BA-Verwaltungsrat sitzt.

Darüber hinaus forderte Clever gesetzliche Änderungen. So müssten Familien stärker füreinander einstehen. Es sei nicht richtig, wenn gut verdienende Eltern nicht zur Erstattung von Arbeitslosengeld II verpflichtet seien, das ihre Kinder beziehen. Auch sei der Gesetzgeber gefragt, um gegen Missbrauch durch die «Zellteilung von Bedarfsgemeinschaften» vorzugehen.

Clever schätzte den Missbrauch bei «Hartz IV» auf «sicherlich» mehr als zehn Prozent ein. Schon die Bezeichnung Arbeitslosengeld II bezeichnete er als «Etikettenschwindel». Viele meinten, es handele sich um eine Versicherungsleistung, die für vorher gezahlte Beiträge gewährt werde. Es gehe hier aber um eine aus Steuermitteln bezahlte staatliche Fürsorge. Mit der Bezeichnung Arbeitslosengeld II sei auch psychologisch der Weg für eine Mitnahmementalität bereitet worden, kritisierte Clever.

Engelen-Kefer warnte davor, »Arbeitslose unter Generalverdacht zu stellen, um so weitere Leistungsverschlechterungen vorzubereiten». Dass Missbrauch bekämpft werden müsse, sei selbstverständlich. Die BA verfüge dazu über genügend Mittel und könne etwa Sperrzeiten verhängen. «Wenn es einen begründeten Verdacht gibt, sind die BA-Mitarbeiter gehalten, dem nachzugehen«, sagte sie.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel kritisierte Clements Vorstoß als »Ablenkungsmanöver« von den »handwerklichen Fehlern« bei der Gesetzgebung. Dennoch müsse dem Missbrauch entgegengewirkt werden, damit die Arbeitnehmer keine Erschleichung von Sozialleistungen subventionierten, sagte Niebel.

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