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Änderungen für Arbeitslose |
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Geschrieben von Christian Häussler
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02.10.2005 |
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Zum 1. Oktober treten einige Gesetzesänderungen und neue Verordnungen in Kraft. Unter anderem dürfen Langzeitarbeitslose mehr Geld zum Arbeitslosengeld (ALG) II hinzuverdienen
LANGZEITARBEITSLOSE I: Mit einer neuen Zuverdienstregelung sollen Langzeitarbeitslose zur Aufnahme gering bezahlter Tätigkeiten motiviert werden. Für jeden Zuverdienst gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro beträgt der zusätzliche Freibetrag 20 Prozent des 100 Euro übersteigenden Einkommens. Im Bereich über 800 Euro bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei. Die Obergrenze für Freibeträge liegt für Kinderlose bei 1200 Euro und für Hilfebedürftige mit Kindern bei 1500 Euro brutto. So kann ein Langzeitarbeitsloser künftig beispielsweise von einem 400-Euro-«Mini-Job» 160 Euro behalten, statt wie bisher 105 Euro. Der Rest wird mit dem ALG-II verrechnet. Die neue Regelung gilt nur für die Arbeitslosen, deren ALG-II-Bewilligungsabschnitt ab dem 1. Oktober beginnt. Ein solcher dauert in der Regel sechs Monate.
LANGZEITARBEITSLOSE II: Die Eigenheimzulage wird künftig bei der Ermittlung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht mehr als Einkommen berechnet, soweit sie zur Finanzierung des Eigenheimerwerbs eingesetzt wird. Ebenfalls anrechnungsfrei bleibt das Kindergeld für volljährige Kinder, soweit dieses an ein nicht im Haushalt des Hilfsbedürftigen lebendes Kind weitergeleitet wird. Auch geringfügige Einkommen von Kindern unter 15 Jahren bleiben anrechnungsfrei. Einmalige Einnahmen sollen bei der Anrechnung künftig auf einen angemessenen Zeitraum, zum Beispiel ein Jahr, aufgeteilt werden.
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Letzte Aktualisierung ( 02.10.2005 )
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