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Darlehen für Schulmaterial PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
23.09.2005
Arbeitsagentur muss Darlehen für Schulmaterial gewähren
Die Jobcenter von Arbeitsagenturen und Kommunen müssen Empfängern von ALG II einen zinslosen Kredit geben, damit sie im Bedarfsfall wichtiges Schulmaterial bezahlen können.

Können Empfänger von Arbeitslosengeld II ihren Kindern nötige Schulmaterialien nicht kaufen, dann müssen die von den Arbeitsagenturen und Kommunen getragenen Jobcenter ein zinsloses Darlehen gewähren. Das hat das SG Hannover in zwei Eilverfahren entschieden, die am Mittwoch (21.09.2005) veröffentlicht wurden
(AZ: S 46 AS 431/05 und S 46 AS 531/ER).

Normalerweise müssten Eltern die Schulmaterialien wie Hefte, Ranzen oder Bücher zwar vom Arbeitslosgengeld II (ALG II) bezahlen, so die Richter. Die strittigen Kosten für die Schule seien nämlich im ALG-II-Regelsatz enthalten, argumentierten die Richter.

Ist aber kein Geld vorhanden, hätten die Eltern Anspruch auf ein Darlehen. Denn ohne das nötige Material könne das Kind «den Schulalltag nicht sachgerecht bewältigen.» Die Eltern müssten allerdings nachweisen, dass sie die «unabdingbaren» Materialien aktuell nicht bezahlen können, entschieden die Richter.

Darlehen wird sofort getilgt

Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnungen mit der laufenden Regelleistung getilgt – allerdings gelte für die Tilgung eine Obergrenze von maximal zehn Prozent der laufenden Bezüge, entschied das Sozialgericht.

In den verhandelten Fällen hatten Bezieher von ALG II geklagt, weil sie die Kosten für einen Schulranzen beziehungweise für Schulbücher nicht bezahlen konnten.

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Letzte Aktualisierung ( 10.11.2005 )
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