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Geschrieben von Christian Häussler
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02.09.2005 |
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Petitionen können per Email eingereicht werden
Wer sich beim Bundestag beschweren oder eine Bitte äußern will, kann dies jetzt auch per Email tun. Ab Donnerstag können die Petitionen per Formular auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses (http://onlinepetition.bundestag.de/) eingereicht werden. Voraussetzung ist, daß die Bitten oder Beschwerden im Zuständigkeitsbereich des Bundestages liegen und daß es sich um Anliegen von allgemeinem Interesse handelt. Außerdem läuft ab Donnerstag ein Modellversuch zur Mitzeichnung und Diskussion von Petitionen im Internet. Die Antragsteller werden aber vorher um Erlaubnis gefragt, ob sie ihr Anliegen auf diese Weise öffentlich machen wollen. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu richten.
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