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Ost-Angleichung des Alg II beschl. PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Christian Häussler   
31.08.2005
Arbeitslosengeld II wird in den neuen Ländern an das Westniveau angeglichen

Die Bundesregierung hat eine Ost-West-Angleichung des Arbeitslosengeldes II beschlossen. Die monatliche Grundsicherung für Arbeitsuchende wird ab dem 1. Januar 2006 in den neuen Bundesländern um 14 Euro angehoben und erreicht damit den in Westdeutschland geltenden Regelsatz von 345 Euro.

Die Angleichung ist notwendig, weil die Unterschiede in den Lebensverhältnissen nicht mehr so groß sind, dass geringere Regelsätze in Ostdeutschland gerechtfertigt sind. Der Ombudsrat hat mit seinen Mitgliedern Christine Bergmann, Hermann Rappe und Kurt Biedenkopf in seiner Zwischenbilanz vom 29. Juni 2005 bereits darauf hingewiesen. So stellte er fest, "dass signifikante Kaufkraftdisparitäten auch in den alten Bundesländern festzustellen sind, so dass ein alleiniger Ost-West-Vergleich zu einer Ungleichgewichtung" führen würde. Deswegen empfahl der Ombudsrat die Angleichung zu einem bundeseinheitlichen Regelsatz.

Eine Differenzierung nach einzelnen Regionen würde dagegen einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. "Ich glaube nicht, dass man so kleinteilig denken sollte. Das ist ein riesiger Verwaltungsaufwand, das letztlich runterzubrechen auf die einzelnen Arbeitsamtsbezirke", sagte Bundeskanzler Schröder am 15. August im Mitteldeutschen Rundfunk.

Die Kosten der Neuregelung belaufen sich auf geschätzte 260 Millionen Euro und werden im Bundeshaushalt 2006 entsprechend berücksichtigt.

Der Kabinettsbeschluss wurde am Dienstag den 30. August im Umlaufverfahren gefasst. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

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Letzte Aktualisierung ( 13.09.2005 )
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