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Geschrieben von Christian Schlender   
29.06.2005
Was ist eine Wohngemeinschaft?

Klassische Wohngemeinschaften sind keine Haushaltsgemeinschaften. Und: Untermietverträge sind allgemein ein guter Beleg um klarzumachen, dass man nur die Wohnung teilt aber nicht aus einem Topf wirtschaftet.

Wenn Sie mit einem oder mehreren Personen sich eine Wohnung teilen. jeder seine eigenen Räume zur Verfügung hat (z.B. jeder hat sein eigenes Schlafzimmer), dann müssen Sie diese Personen im Antrag nicht mit angeben, wenn diese nicht mit Ihnen Verwandt oder verschwägert sind.


Selbst wenn sie Räume wie Küche, Bad ect. teilen, ist dies kein Problem, wenn dies in einem Miet- oder Untermietvertrag klar dargelegt wird.

In diesem Fall bietet sich an, ein formloses Schreiben oder einen Untermietvertrag beizulegen in dem die Wohnverhältnisse geklärt sind!


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(3 Beiträge)

Letzte Aktualisierung ( 29.09.2005 )
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