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News -
Bundesagentur
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Geschrieben von Christian Häussler
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21.05.2008 |
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Die Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten vom 1. Juli an leicht erhöhte Bezüge. Sie werden im Zuge der Rentenerhöhung um 1,1 Prozent angehoben, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mit. Der Anstieg der Hartz-IV-Bezüge ist an die Entwicklung der Renten gekoppelt. Mit der Erhöhung steigt der Regelsatz des Arbeitslosengelds II von monatlich 347 Euro auf 351 Euro. Die Software der Bundesagentur sei rechtzeitig angepasst worden, so dass die höhere Auszahlung automatisch erfolgen könne, hieß es. Im April bezogen 5,2 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II.
Quelle: AP
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News -
Hartz IV
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Geschrieben von Christian Häussler
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19.05.2008 |
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Die Nationale Armutskonferenz hat eine Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder um mindestens 20 Prozent gefordert, um Armut zu verhindern. Der Armutsbericht der Bundesregierung bestätige leider, dass Armut vorrangig ein Problem in Familien sei. Das sagte ein Sprecher der Organisation in Frankfurt. Caritas-Präsident Peter Neher forderte in Berlin, der Entstehung von Armut müsse früher und besser vorgebeugt werden. Nach dem Entwurf des Armutsberichts gelten 13 Prozent der Bundesbürger als arm.
Quelle: dpa
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Urteile -
Unterkunft
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Geschrieben von Christian Häussler
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21.05.2008 |
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Behörden dürfen sich gewährte Darlehen für Mietkaution und Umzugskosten nicht über die Kürzung laufender Sozialhilfe von Arbeitslosen zurückholen.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in einem gestern in Darmstadt veröffentlichten Beschluss. Mietkaution und Umzugskosten seien keine Regelleistungen, die gegen die Sozialhilfe aufgerechnet werden könnten. Der Beschluss in zweiter Instanz ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen: AZ L 9 SO 121/07 ER).
LSG: Darlehen für Mietkaution und Umzug zählt zum «Unterkunftsbedarf»
Die Richter gaben einem erwerbsunfähigen Mann recht, der laufende Leistungen der Grundsicherung erhält. Dieser war auf eigenen Wunsch umgezogen und hatte beim Landkreis die Zahlung von Mietkaution und Umzugskosten beantragt. Der Kreis bewilligte die Hilfe wegen der fehlenden Notwendigkeit jedoch nur als Darlehen. Zur Rückzahlung wurden dem Kläger rund 40 Euro monatlich von der Sozialhilfe abgezogen. Die Richter urteilten, bei dem Darlehen habe es sich um Aufwendungen zur Deckung des «Unterkunftsbedarfs» gehandelt. Die Raten dürften deshalb nicht von der Sozialhilfe abgezogen werden. Eine Aufrechnung sei nicht zulässig, da die monatlichen Sozialhilfeleistungen die Pfändungsfreigrenze von 930 Euro nicht überstiegen.
Quelle: dpa
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Urteile -
Allgemein
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Geschrieben von Christian Häussler
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30.01.2008 |
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Beim Bundesverfassungsgericht ist eine vom DGB unterstützte Klage eingegangen, mit deren Hilfe die Höhe des Regelsatzes für ALG II- Bezieher von 347 € überprüft werden soll.
" Nach unserer Meinung ist der Regelsatz zu niedrig bemessen um Langzeitarbeitslosen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Mit der Verfassungsklage soll zudem überprüft werden, ob die pauschale Berücksichtigung einzelner Leistungen im ALG II Satz mit dem individuellen Rechtsanspruch auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar ist", so Michael Hermund, Vorsitzender der DGB Region Ruhr-Mark.
Arbeitslose die ihren Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung wahren wollen, müssen unter Angabe des AZ 1 BvR 1840/07 Widerspruch gegen ihren Bescheid einlegen. Hierzu hat der DGB ein Musterschreiben entwickelt, dass beim DGB, Alleestr. 80 oder unter Tel. 687033 angefordert werden kann.
" Mit vielen anderen Organisationen haben wir seit Monaten auf eine Erhöhung gedrungen. Bei der Politik sind wir bisher auf taube Ohren gestoßen. Jetzt haben wir rechtliche Schritte eingeleitet," so Hermund.
Quelle: DGB Ruhr-Mark
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News -
Hartz IV
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Geschrieben von Bernd Rosenthal
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10.09.2007 |
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Anmoderation Anja Reschke:
„Wer heutzutage nicht arbeitet, der will auch nicht. Diese Meinung ist in den letzten Jahren eigentlich die, die man so zu haben hat. Wer heute noch Gewerkschaften gut findet und Arbeitnehmerrechte fordert, gilt als ewig gestriger. Heute gilt es als Zeichen für Erfolg, lange zu arbeiten, nicht krank zu sein und im Fall der Fälle, auch jeden Job anzunehmen.
Das ist Zeitgeist. Den auch die Politik längst atmet. Schließlich lautet die Devise von Hartz IV: Fördern und Fordern. Und: hat ja geklappt, das Fordern. Die Arbeitslosenzahlen gehen stetig nach unten. Wir von PANORAMA wollten heute mal gegen den Zeitgeist gehen. Denn diese tolle neue Arbeitswelt ist eigentlich nur für Arbeitgeber toll. Weil Rechte von Arbeitnehmern nichts mehr gelten. Tamara Anthony, Ben Bolz und Maike Rudolph über Ausbeutung und unfaire Bedingungen und eine Politik, die das noch bestärkt.“ Sie haben endlich den Mut zu reden, auch wenn sie unerkannt bleiben wollen.
Vor Monaten waren diese beiden Frauen noch Aushilfskräfte in einer Bäckerei. Nicht in dieser, sondern bei einer großen Kette. Dort wurden sie ausgenutzt. Erst mal keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub gab es auch nicht, erzählt die eine.
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