Nach 1 Jahr Arbeitslosigkeit, über 100 abschlägig beschiedenen Bewerbungen (wenn überhaupt eine Reaktion erfolgte) und im Alter von fast 50 (gefühltes Alter ist alledings weitaus geringer

) habe ich mich bei einem großen Finanzdienstleister beworben. Mir wurde nach einem Gespräch und einem 1-tägigen Test, angefüllt mit Rollenspielen, fiktiven Verkaufsgesprächen, Rechnerei und Vorträgen ein Vertrag mündlich angeboten. Eine Mitarbeit sei natürlich nur selbständig nach dem Modell des Freien Handelsvertreters möglich. Bei eventuellen Anträgen auf Überbrückungsgeld werde man behilflich sein. Ich habe beim Arbeitsamt (ich stehe auf solche "althergebrachten" Bezeichnungen)sofort nachgefragt, ob eine Förderung in Form des Überbrückungsgeldes möglich sei. Prompt kam natürlich der Hinweis auf Scheinselbständigkeit. Ich habe nun weiter recherchiert und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es wohl sehr auf die Ausgestaltung des Vertrages ankommt. Hat jemand Erfahrung mit der Förderung dieser Art der Selbständigkeit? Nächste Woche habe ich einen Termin beim AA.
Gruss und Danke für Anregungen und Hilfe.