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Selbständigkeit & Überbrückungsgeld und ab 30.06 ? vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Hallo,
also wenn ich mich - rein fiktiv - am 01.05.2006 selbständig machen würde (ach so, ich beziehe ALG 1) und Überbrückungsgeld beziehen würde - und nach 6 Monaten hätte es leider nicht geklappt, dann habe ich doch nach dem momentanen Recht weiterhin für die Dauer meines Arbeitslosenzeitraumes Anspruch auf ALG...
Was ist denn nun - da das Überbrückungsgeld nur bis 30.06.05 genehmigt ist - wenn alles abgeschafft wird? Muß das Amt mich dann weiterhin für die restlichen Monate mit Überbrückungsgeld unterstützen und ich habe danach auch weiterhin Anspruch auf ALG oder würde ich dann in das neue Recht reinfallen?
Und unter Umständen dann gar keinen Anspruch auf Leistung mehr haben?
Vielen Dank für Hilfe !!
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debbie
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Re: Selbständigkeit & Überbrückungsgeld und ab 30.06 ? vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Karma: 11
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Hallo debbi,
die Zahlungen werden die 6 Monate geleistet.
Die Zahlung kommt ja vor der Neuerung zu stande. Mehr kann man jetzt auch noch nicht sagen, da ja noch keiner die "Neuerungen" kennt und ob sie überhaupt kommen ist noch wage.
Also, erst einmal keine Gedanken dafür verschwenden.
Noch ein Tipp, wenn man im Vorfeld schon mit dem Gedanken spielt, es könnte nicht klappen, soll man es sich gründlich überlegen es zu machen. Das hört sich jetzt ein bischen blöd an, aber ich kann Deiner frage leider nicht entnehmen um was es geht.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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