Hallo!Ich beziehe ALG1 und möchte mich Selbstständig machen.Dann würde ich ca 1800 Euro Überbrückungsgeld erhalten.Da ich leider kein Eigenkapital habe muss ich von diesem Geld die Krnkenkasse und die Ware zum Verkauf bezahlen.Das Jugendamt will das ich Unterhalt in Höhe von 199 Euro für meinen Sohn bezahle.Ich habe gelesen,das das Überbrückungsgeld dadurch Zweckentfremdet wird und das es nirgendswo angerechnet werden wird als Einkommen.Was ist jetzt richtig?Desweiteren will das Jugendamt aus den ersten drei Monaten der Selbstständigkeit einen Durchschnittswert errechnen,den ich zu bezaheln habe,jedoch bekomme ich doch nur 6 Monate Überbrückungsgeld.Dürfen die das ?Es wäre sehr nett wenn sie mir diese Fragen beantworten könnten ,um richtig zu reagieren.Mir war es eigentlich wichtig ,das Geld für die Stabilisierung der Firma zu verwenden,damit ich im nachhinein auf Dauer zahlungsfähig bin.Ich bedanke mich schon mal im voraus für die beantwortung der Fragen.
