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Anrechnung von Einnahmen auf das Überbrückungsgeld vor 6 Jahren, 8 Monaten
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Hallo!
Eine Bekannte von mir bekommt ALU2 und Überbrückungsgeld.
Sie hat sich nicht zum Schein selbstständig gemacht, sondern sieht darin ihre Zukunft.
Nun hat sie aber Bedenken, das wenn sie jetzt Einnahmen erziehlt ihr das voll auf das ALU2 und Überbrückungsgeld angerechnet wird. Und das zwar nich nur für den Monat in dem die Einnahmen erziehlt wurden, sondern für die gesamt Dauer. Wenn dann wieder ein oder zwei Monate keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit mehr zu verbuchen sind, dann könnte sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen.
Mir erscheint das absolut unlogisch. Mit einer solchen Bestiummung würde ja jede Motivation im Keim erstickt werden.
Kann mir jemand sagen wie sich das nun wirklich verhält?
Vielen Dank
Gruß Marcel
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Marcel Polty
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Re:Anrechnung von Einnahmen auf das Überbrückungsg vor 6 Jahren, 8 Monaten
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Hallo,
was ist den ALU II?
Welche Art von Einnahmen meinst Du denn? Einnahmen als Ergebnis ihrer selbständigen Tätigkeit mindern NICHT das gewährte Überbrückungsgeld.
Grüße
Gertrud
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gerti
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