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Hallo Tofuriot,
wenn deine Freundin trotz Belehrung über die möglichen Rechtsfolgen ein Arbeitsangebot "ohne wichtigen Grund" (also z.B. Krankheit, Sittenwidrigkeit der Tätigkeit etc.) abgelehnt hat, ist die Sanktion bzw. Sperrzeit grundsätzlich rechtens.
Kriegt deine Freundin AlgII? Dann sind die 100% nur damit erklärbar, dass sie noch unter 25 Jahre alt ist. Gegen den Sanktionsbescheid kann man zwar, wie gegen jeden amtlichen Bescheid, Widerspruch einlegen, aber die Frage ist welche Chancen auf Änderung man damit hat. Sie wird wohl die 3 Monate ohne Regelsatz leben müssen, und Vorsicht: Sollte sie nochmal ihre Mitwirkungspflichten verletzen (hierüber muss es eine Eingliederungsvereinbarung geben, ansonsten immer Rechtsfolgenbelehrungen in schriftlicher Form!), dann kann das Amt ihr auch ohne weiteres die Mietzahlungen für 3 Monate verweigern!
LG vom Bergmännchen
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