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mein sohn ist unter 25 und hat eine 3monatige sanktion vom oktober bis dezember 2006 durch die arge ausgesprochen bekommen.
bis oktober 2006 bildete er seine eigene bedarfgemeinschaft und ab dezember 2006 wurde er duch die neuen gesetzlichen regelungen wieder meine bedarfgemeinschaft zugeordnet.
im oktober und november erhielt er nur die anteilige miete, welche direkt an den vermieter durch die arge überwiesen wurde, und lebensmittelgutscheine im wert von 135 euro.
im dezember erhielt er weder gutscheine noch anteilige miete.
auf mein nachfragen bei arge, erhielt ich die antwort: da ihr sohn ja wieder zu ihrer bedarfsgemeinschaft zählt, werden weder anteilige miete gezahlt noch lebensmittelgutscheine ausgehändigt, da er ja 3 monatige sanktioniert ist.
nun meine frage: wie kann es denn sein, das er für okober und november miete und lebensmittelgutscheine bekommt, aber für dezember nicht? es kann doch nicht sein das ich dafür bestraft werde, denn ich muß ja am ende die fehlende anteilige miete von meinen regelsatz begleichen, um keine mietschulden anzuhäufen.
wie kann ich mich dagegen wehren!?
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