Hallo,
und zwar geht es um folgendes:
Vor kurzem bekam ich von der Firma Süd-Westdeutsche Inkasso GmbH einen Brief, in dem eine Zahlungsaufforderung über 40 EURO plus Mahngebühren für das Benutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels enthalten war.
Ich sei am xx.03.2006 ohne Fahrschein angetroffen worden und solle nun die Gebühr zahlen.
In dem Brief war darüber hinaus auch ein Extrablatt enthalten, auf dem verschiedene Gründe für das evtl. NICHT-Bezahlen der Strafe aufgeführt waren, darunter auch der Grund: „Ich habe die Dienstleistungen der Berliner Verkehrsbetriebe nicht in Anspruch genommen“ ,weiter unten dann ein Feld zur Unterschrift.
Ich hab den oben genannten Grund angekreuzt, unten unterschrieben und das Ganze zurückgesendet.
Nun bekam ich wieder Antwort vom Inkasso-Unternehmen:
„Bei einer Fahrausweisprüfung am xx.03.2006 wurden folgende Personalien angegeben: mein Name, mein Vorname; mein Geburtsdatum, meine Strasse mit Postleitzahl.
Die Angaben werden in der Regel durch Vorzeigen des Personalausweises oder durch das Landeseinwohneramt während der Kontrolle bestätigt.
Wir entnehmen ihren bisherigen Angaben, dass eine dritte Person die o.g. Personalien missbraucht haben soll, um sich seiner Zahlungspflicht zu entziehen.
Sicher haben auch sie Interesse daran, den Berliner Verkehrsbetrieben bei den Ermittlungen behilflich zu sein. Zur Vermeidung von erneutem Namensmißbrauch ist es notwendig Ihre persönlichen Daten (Namen, Vornamen, Geburtstdatum) in der Abgleichdatei der BVG für die Dauer eines Jahres nach Vorfall zu speichern.
Hierzu benötigt die BVG ihre Einwilligung. […] … bitten wir sie, die diesem Schreiben beigefügte Versicherung (*) & die freiwillige Erklärung zu Speicherung ihrer Daten der BVG innerhalb von 10 Tagen […] zurückzusenden.
Beim Ausbleiben des Antwortschreibens sieht sich unser Auftraggeber veranlasst, die gebotenen zivilrechtlichen –und/oder strafrechtlichen Maßnahmen zur Klärung der Angelegenheit in die Wege zu leiten.“
* Hiermit versichere ich, dass ich an dem oben genannten Tattag kein Verkehrsmittel der BVG ohne gültigen Fahrausweis genutzt habe […].
So, also ich empfinde das ganze Schreiben als eine einzige Frechheit, denn 1. ist es wohl überflüssig zu erwähnen, das ich nicht in eine Kontrolle gekommen bin, 2. kann keine Ausweiskontrolle erfolgt sein, denn meinen Personalausweis besitze nur ich, gebe Ihn nicht weiter und er ist mir auch nicht gestohlen worden. 3. und das ist meine eigentlich Frage: Was soll ich tun? Wie verhalte ich mich jetzt korrekt? Versicherung unterschreiben? Datenspeicherung zustimmen? (Was soll das eigentlich bringen? Den Übeltäter, der mich da offenbar nicht leiden kann, bekommen die doch sowieso nicht und mir entstehen unter Umständen noch Nachteile?!). Ich beziehe allerdings auch ALGII und kann mir keinen Rechtsstreit leisten.