|
BPJ und Rentenzeiten vor 6 Jahren, 1 Monat
|
Karma: 1
|
|
Hallo Allerseits.
In den letzten Tagen erhielt ich ein schreiben von der Deutschen Rentenversicherung zur Kontenklärung.
Dadrin sind zwei Fehlzeiten eingetragen.
Die erste Fehlzeit ist nicht von Bedeutung, da ich da noch zur Schule ging. Nur die zweite Fehlzeit machte mich stutzig. Also hab ich in meinen Unterlagen nachgeschaut und in diesen Zeitraum führte ich vom Arbeitsamt ein BPJ durch. Sehe ich das richtig das bei BPJ in der Rente nicht angerechnet werden/wurden ?
Eine Antwort währe Hilfreich, weil ich demnächt zur Rentenversicherung gehen möchte um dies zu klären.
Blinky
|
|
|
|
|
|
|
Re: BPJ und Rentenzeiten vor 6 Jahren, 1 Monat
|
|
|
hallo blinky!
wenn du über das arbeitsamt ein bpj gemacht hast, müßten ja normalerweise auch beiträge abgeführt worden sein.
kann dir nur empfehlen, kläre die sache bei deinem zuständigen arbeitsamt ab und gehe erst dann zum rentenversicherungsträger.
hoffe du hast erfolg!
|
|
Franky
|
|
|
|
|
Re: BPJ und Rentenzeiten vor 6 Jahren, 1 Monat
|
Karma: 1
|
|
Naja ich mußte mich freiwillig Krankenversichern und die Kosten hatte damals das Arbeitsamt übernommen.
Im Nachhinein sieht das für mich so aus das dies keine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung war. Hätte ich gewußt das es im Nachhinein Probleme gibt hätte ich mich nicht darauf eingelassen.
|
|
|
|
|
|
|
Re: BPJ und Rentenzeiten vor 6 Jahren, 1 Monat
|
Karma: 3
|
|
hallo
wenn es keine Beitragszeiten waren, dann versuche doch ob diese Zeit als Anwartschaftszeit mit eingerechnet werden kann.
Gruß kittie
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: BPJ und Rentenzeiten vor 6 Jahren, 1 Monat
|
Karma: 1
|
|
Wie macht man das und was kann ich mir dadrunter vorstellen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
|
|
|
|
|
|
|
Re: BPJ und Rentenzeiten vor 6 Jahren, 1 Monat
|
Karma: 3
|
|
Hi
die Durchführung erfolgt bei der Rentenversicherung.
Die Zeit deines BPJ war anscheinend beitragsfrei, d.h. es wurden keine Renten-Beiträge durchs AA oder dich entrichtet.
Da du ja sowieso wegen der Kontenklärung zu der Rentenversicherung wolltest, kannst du dort direkt ansprechen (Antrag) ob es möglich ist, diese BPJ-Zeit der Gesamtzeit deiner bisher geleisteten Rentenbeiträge hinzuzählen zu lassen.
D.h. Du mußt -sagen wir noch 25 Jahre- arbeiten um Anspruch auf Altersrente zu haben. Im BPJ hast du 12 Monate gearbeitet. Diese 12 Monate können zu deinen "Sollarbeitsjahren" hinzugezählt werden, sodaß du rein rechnerisch dann nur noch 24 Jahre arbeiten müßtest (Anwartschaft).
Es entsteht daraus aber kein finanzieller Vorteil, nur ein rein zeitlicher.
mfg kittie
|
|
|
|
NULL
|
|
|