Hallo Waldfee,
bei dem von Dir geschilderten Fall war nicht von vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit auszugehen .... das zum einen.
Da es sich lediglich um eine Rückzahlung handelte ist dies in einem Rahmen von 10/100 sehrwohl möglich.
Wenn das Arbeitsamt dir 150.-€ mtl. von deiner Regelleistung abzieht ist dies schon unter dem Gesichtspunkt der Grundversorgung eines Menschen nicht hinnehmbar.
Somit war die Auskunft sehrwohl richtig und vernünftig... eine geringere Höhe der Abzahlung/Rückzahlung ist nicht verwerflich oder falsch sondern vernünftig.
Auch die Annahme man müsse einen Antrag auch lesen und verstehen können ... wird zwar von den Ämtern gerne so dargestellt ... jedoch ist ein Hilfedürftiger kein Jurist ... die Gerichte schließen sich dieser Meinung auch an und erwarten Aufklärung und Belehrung des Hilfesuchendem.
Letzlich bedeuten 150.-€ weniger im Monat eine nicht hinnehmbare Härte ...erst recht nicht unter dem Gesichtspunkt deiner Krankheit.
Wir an der Hotline versuchen zu helfen und dies ehrenamtlich, natürlich sind wir auch nicht allwissend ( sind die Mitarbeiter der ARGEN ja auch nicht

) aber trotzdem versuchen wir zu helfen und den Menschen einen Rat zu geben was nicht immer leicht ist.
Und in deinem Fall sind 150.-€ einfach zu viel die monatlich einbehalten werden, deine Ausage du wärst falsch beraten worden finde ich einfach unfair.
Noch eines liebe Waldfee ... wir können nur einen Rat geben zu den Vorgängen welche uns geschildert werden, die tatsächlichen Fakten kennen wir nicht und auch nicht die Zusammenhänge oder Unterlagen.
Finde dein Posting daher sehr unfair ..aber gut ... wenn du der Meinung bist das 150.-€ mtl. okay sind ist dies deine Angelegenheit.
In diesem Sinne
Sabrina