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urlaubsanspruch aushilfsjob 165,-- euro vor 6 Jahren, 3 Monaten
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Hallo und guten Abend,
ich bin seit Januar 2006 nun arbeitslos und habe einen Aushilfsjob 10 std. pro woche für 165,-- Euro angenommen und zwar für 3 Monate und habe auch Urlaub seitens der Firma von 3 Tagen erhalten. Da ich ja aber auch Arbeitslosengeld I beziehe, bin ich verpflichtet, meinen Urlaub anzumelden. Aber eigentlich habe ich doch diesen Urlaub von meinem derzeitigen Arbeitgeber eingeräumt bekommen. Ich bin ein wenig hilflos - muss ich tatsächlich der Arbeitsagentur anzeigen, wenn ich diese 3 Tage z.B. wegfahre? und werden diese 3 tage dann von dem Urlaubsanspruch, den mir die Arbeitsagentur gewährt, abgezogen? Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. Wäre echt super. Vielen Dank im voraus.
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Re: urlaubsanspruch aushilfsjob 165,-- euro vor 6 Jahren, 3 Monaten
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hallo sarah!
du bist natürlich verpflichtet jede veränderung dem arbeitsamt zu melden, dazu gehört auch das du drei tage wegfahren möchtest. du mußt es so sehen, du stehst dann ja den arbeitsmarkt nicht zur verpfügung.
am besten ist es, du klärst den urlaub mit deinem zuständigen sachbearbeiter ab,für den fall das er keine einwende hat, kannst du den urlaub bestimmt antreten.
hoffe ich konnte dir helfen!!! 
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Franky
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Re: urlaubsanspruch aushilfsjob 165,-- euro vor 6 Jahren, 3 Monaten
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Hallo sarah,
selbst redend mußt Du das Amt informieren, wenn Du Urlaub machst. Du hast nur einen 165 € Job, arbeitest nur 10 Stunden die Woche. Für die andere Zeit mußt Du dem Amt für die Vermittlung zur Verfügung stehen, denn Du bekommst ja weiterhin Dein Geld vom Amt. Anders ist es, wenn Du mehr als 15 Stunden die Woche arbeitest. Dann zählst Du nicht mehr als arbeitslos.
Aber wie gesagt, trotz des Jobs bist Du arbeitslos und mußt zur Verfügung stehen, also Urlaub anmelden  .
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re: urlaubsanspruch aushilfsjob 165,-- euro vor 6 Jahren, 3 Monaten
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Hallo und guten Tag,
ja.. ich dachte es mir schon, aber ich bin das erste Mal arbeitslos nach einigen Jahrzehnten Festanstellung und tue mich schon ein bisschen schwer, das alles zu begreifen und zu verdauen. Ich finde dieses Forum sehr hilfreich und bin auch fleißig am Lesen der einzelnen Beiträge, um mich zu informieren. Vielen Dank erstmal für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende.
Sarah
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sarah9294
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Re: urlaubsanspruch aushilfsjob 165,-- euro vor 6 Jahren, 3 Monaten
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hi,
dir auch ein schönes wochenende grussheinz
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Re: urlaubsanspruch aushilfsjob 165,-- euro vor 4 Jahren, 11 Monaten
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Hallo,
boah- das ist ja echt Wahnsinn!
Man kann noch nicht einmal für drei Tage wegfahren????????????
Ich könnte auch nicht von Freitag bis Montag meinen Bruder in einer Stadt besuchen????????
Mensch, das ist in meinen Augen doch kein richtiger Urlaub! Ganzehrlich- das ist ja fast schon Schikane.
Darf ich denn von morgens bis abends ins Schwimmbad mit den Kindern? Dann höre ich das Telefon ja auch nicht...........<br><br>Post geändert von: Tremor, am: 10/06/2007 11:47
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