Ich möchte gern wissen, inwieweit darf man sich als Hartz4 Empfänger an einen
400 bzw. 800 € Job vertraglich binden ?
(Kündigungsfrist – der Arbeitgeber braucht ja auch eine gewisse Planungssicherheit)
Ich frage das deshalb, weil mir folgendes schon 3 mal passiert ist:
Eine Leiharbeitsfirma,
bei der man vor ein paar Wochen (Monate) seine Bewerbung abgegeben hat,
ruft morgens (panisch) um 10 Uhr an (hat ne Stelle),
nachmittags um 15 Uhr Vertrag unterschreiben
und gleich am nächsten Tag anfangen.
Wenn man nicht sofort unterschreibt ist die Stelle weg
oder wird sogar von einer ganz anderen Leihfirma besetzt.

Ich kenne es gar nicht anders
Wenn man in einem solchen Fall dann sagen würde; „Moment mal, ich muss den Rest der
Woche noch meinen 400 € machen, aber nächsten Montag kann ich anfangen..“
dann könnte das natürlich von der Arge als
Arbeitsverweigerung gewertet werden........oder ?!???
Gruß Stefan:side:<br><br>Post geändert von: stefan363, am: 02/08/2007 17:38