Hallo wir hätten eine frage.
Meine Freundin ist im Mutterschutz da es aber nach den ersten beiden jahren kein Erziehungsgeld mehr gibt und unsere Tochter erst mit 3 bzw. 3,5 einen kindergarten platz bekommt haben wir eine frage.
Sie geht derzeit als aushilfe Putzen und bekommt dafür im monat rund 160 euro
jetzt hat sie einen weitern minijob angeboten bekommen bei diesem würde sie 2 mal die woche morgens vom 8-12uhr in einer arztpraxis als arzthelferin arbeiten bis das kind in den kindergarten kommt dort würde Sie 320 Euro verdienden.
Unsere FRage jetzt
Darf sie zu ihrem Arbeitlosengeld jetzt 2 Jobs annehmen ?
sie würde dann rund 48oEuro verdienen darf sie das ohne ihr geld gestrichen zu bekommen `?
wenn sie das darf was wird denn da berechnet was würde sie denn von ihrem arbeitlosengeld abgezogen bekommen ?
müste sie 2 steuerkarten haben?
fragen um fragen ich hoffe uns kann hier jemand weiterhelfen
mfg MMG aus Saarbrücken
Ps. Eine Mail wäre auch net
MasterMG@gmx.de