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JVA-Dringend Hilfe vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Hallo an alle,
Ein Freund hat gegen seine Bewähungsauflage verstoßen,er ist ALG 2 Empfänger.Er hat schon mal gesessen vor zwei Jahren für 16 Monate.
So, meine Frage ist,bekommt er nach der Haftstrafe von
8 Monaten wieder Hatz 4 ? Es steht schon fest das er einsitzen muß.Sein Bewährungshelfer kann ihn auch nicht helfen.
Wie ist da die rechtslage ? Er hat seit einanderthalb Jahren einen 1€ Job. Und er Hat sich Immer Beworben in
ganz Deutschland.
Kann mit vieleicht jemand helfen.
Es wäre sehr freundlich mir meiner anzunehmen.
Ich bedanke mich schon im voraus.
Mfg
Helenaxy
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Re: JVA-Dringend Hilfe vor 5 Jahren, 9 Monaten
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Hallo Helenaxy,
also rein rechtlich hat er nach seiner Haftstrafe wieder Rechtsanspruch auf HV, wenn er dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht. Sehe da wirklich kein Problem, sondern mehr in dem Leichtsinn, nach Monaten Haft die Bewährungsauflagen nicht zu befolgen. Nach weiteren Haftstrafe sinken natürlich seine Chancen bei aktiven Bewerbungen nach der Haft. Persönlich würde ich versuchen noch weitere Unterstützung durch soziale Dienste (gibt es im Gefängnis) zu holen, damit er endlich aufhört, sich strafbar zu machen und damit er vielleicht schon vor der Entlassung eine besondere Eingliederungsmaßnahme vermittelt bekommt. Damit müßte der Bewährungshelfer sich auskennen. Viel Glück, Farnmausi
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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Re: JVA-Dringend Hilfe vor 5 Jahren, 9 Monaten
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helenaxy schrieb:
Hallo an alle,
Ein Freund hat gegen seine Bewähungsauflage verstoßen,er ist ALG 2 Empfänger.Er hat schon mal gesessen vor zwei Jahren für 16 Monate.
So, meine Frage ist,bekommt er nach der Haftstrafe von
8 Monaten wieder Hatz 4 ? Es steht schon fest das er einsitzen muß.Sein Bewährungshelfer kann ihn auch nicht helfen.
Wie ist da die rechtslage ? Er hat seit einanderthalb Jahren einen 1€ Job. Und er Hat sich Immer Beworben in
ganz Deutschland.
Kann mit vieleicht jemand helfen.
Es wäre sehr freundlich mir meiner anzunehmen.
Ich bedanke mich schon im voraus.
Mfg
Helenaxy
Hallo,
Ziel der Bewährungshilfe ist die Verhinderung neuer Straftaten. Dies erreicht sie, indem sie den bewährungsunterstellten Menschen ausschließlich mit Mitteln der Sozialarbeit bzw. der Sozialpädagogik hilft, ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen und Unterstützung gewährt. Helfen bedeutet in diesem Fall "Hilfe zur Selbsthilfe". Die zweite Hauptaufgabe ist die Überwachung der vom Gericht den Probanden auferlegten Auflagen und Weisungen. Bei Verstößen gegen Auflagen oder bei neuen Straftaten kann die gewährte Aussetzung der Freiheitsstrafe widerrufen werden.
Der Bewährungshelfer hat sehr wohl die Aufgabe, seinem Klienten vor und nach der Haftentlassung zu unterstützen. Hierzu gehört selbstverständlich auch im Vorfeld den Kontakt zu Behörden aufzunehmen.
Wer in sog. "behördlicher Verwahrung" ist hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Danach stehen ihm selbstverständlich Sozialleistungen zu wie z. B. ALG II und Sozialgeld bei Bedürftigkeit.
Grüssele
Claudia
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Claudia28
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