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Kündigung wegen eingeschränkter Arbeit vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo!
ich habe eine befristeten arbeitsvertrag bis 31.08.06,da ich aber anfang juni bei einenm krankenhausaufnethalt erfahren habe das ich eine seltene herzkrankheit habe und mir mit einer OP ein defibrillator eingepflanzt wurde, kann ich meine arbeit als mechsaniker nur eingeschränkt ausführen, und auch keine andere arbeit wie Büro o.ä. für mich hat.
frage: wenn mein chef mich jetzt kündigen tut (mit der vertraglichen frist von 14 tagen wie es im vertrag steht),macht das arbeitsamt da probleme wegen arbeitslosengeld?
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Tom
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Re: Kündigung wegen eingeschränkter Arbeit vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Hllo Tom,
also erst einmal mache dir keine Sorgen, in dem von dir geschilderten Fall und der darin hervorgehenden gesundheitlichen Einschränkung kann dir die ARGE nichts.
Mein Tipp:
Ehe dir gekündigt wird würde ich mit meinem Chef sprechen ob es möglich wäre in seinem Betrieb eine Umschulung auf Büro oder (denke mal ist die Mobilbranche) auf den Automobilkaufmann zu machen.
Wenn dies möglich wäre, würde ich auf dem Arbeitsamt vorsprechen und diesen deine gesundheitliche Situvation schildern und einen Antrag auf Umschulung stellen.
Ein ärztliches Gutachten würde sicherlich noch ein wenig Nachdruck verleihen.
Hoffe du hast Glück !!!
Und gute Besserung an dieser Stelle !
Liebe Grüße
Sabrina
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Sabrina
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