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bekomme ich mit einem aufhebungsvertrag arbeitslosengeld?
In jedem Fall ist ein Aufhebungsvertrag problematisch im Hinblick auf eine Sperrzeit bei Arbeitslosengeld oder -hilfe. Hierbei wird nicht nur der Beginn der Zahlung in die Zukunft verschoben wie beim Ruhenszeitraum. Vielmehr wird Ihr Arbeitslosengeldanspruch auch noch um möglicherweise zwölf Wochen verkürzt. Mit einer Sperrzeit muss jeder rechnen, der seine Arbeitslosigkeit selbst verursacht, beispielsweise durch Eigenkündigung. Nach Auffassung des Gesetzgebers haben Sie auch durch den Abschluss des Vertrags an der Herbeiführung der Arbeitslosigkeit mitgewirkt, weil Sie sich mit der Beendigung im Vertrag einverstanden erklärt haben. Nur das Vorliegen wichtiger Gründe kann Sie vor einer Sperrzeit bewahren. Eine Sperrzeit lässt sich aber vermeiden, wenn das Arbeitsverhältnis einseitig durch eine arbeitgeberseitige fristgerechte Kündigung beendet wird und Sie mit Ihrem Arbeitgeber lediglich einen Abwicklungsvertrag über die Folgen der Kündigung abschließen. Abgesehen von der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die bereits durch die Kündigungserklärung eintritt, werden im Abwicklungsvertrag die gleichen Regelungen getroffen wie im Aufhebungsvertrag. Beachten Sie aber, dass das Arbeitsamt jegliche Absprache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber im Vorfeld über diese Art der Vorgehensweise schon als ein Mitwirken Ihrerseits an dem Eintritt der Arbeitslosigkeit wertet, so dass doch wiederum eine Sperrzeit verhängt würde.
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