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Hallo,
in Bottrop gibt es 3 Mietlagen, wobei die Nr. II überwiegend vorhanden ist. wird der mietspiegel-preis der wohnlage II (diese Wohnlage gilt für den überwiegenden Teil des Stadtgebietes - die Wohngebiete sind meist dicht oder geschlossen bebaut; Belästigungen durch Lärm, Staub oder Geruch gehen nicht über das übliche Maß hinaus. Bei stärkerem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein)berücksichtigt oder kann man gezwungen werden, in die wohnlage I (vorwiegend Mietwohnlagen im südlichen und tlw. im östlichen Stadtbereich, allgemeine Einwirkungen durch Industrie und Gewerbe, außergewöhnliche Verkehrsbelästigungen und/oder Mangel in der infrastrukturellen Ausstattung, vergleichsweise wenig Grün- und Erholungsflächen) umzuziehen?
lg - majong
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