hallo leute, cih ahbe da eine frage bezüglcih eienr wohnung.
ich bin 21 jahre alt und wohne seit ich aus der bundewehr bin wieder bei meinen eltern, habe noch bis zum 30.07.06 eien arbeitsstelle ebi der ich ungefähr 1300 euro netto bekomme. das agnze war ein vertrag für insgesamt 6monate. ich glaube ich ahbe dann keinen anspruchj auf alg1, aber zum eigentlcihen anliegen, eine eltern ahebn mir nahegelegt mir eine wohnung zu scuhen somlange ich noch arbiet habe damit das amt diese später bezahlt. würde das amt es amchen oder muss man eine wohnung mindesten ein jahr oder so haben damit sie es tun? hoffe ihr verseteht was ich emien

liebe grüße
das gehackte steak
