Hallo zusammen,
ich bin mit meinem Freund zusammen gezogen. Er ist Beamter und bewohnt eine Dienstwohnung. Dienstwohnungen sind von der Untervermietung ausgeschlossen
Die ARGE hat mir nun heute den Bescheid zugesandt. Da wir "nicht Eheähnlich" sind, bekomme ich für mich und meine tochter knapp 400€ monatlich.
Die Unterkunftskosten in Höhe von 245,- wurden nicht anerkannt, da ich keinen Untermietvertrag habe.
Allerdings hat mir mein Freund eine Bescheinigung aufgesetzt, als Bestätigung.
Wäre ich nicht zu meinem Freund gezogen, hätte er die Wohnung aufgeben, da sie für eine Person viel zu groß ist. Ich wiederrum hätte meine bisherige Wohnung behalten, die natürlich teuerer als 245€ gewesen ist.
Nun meine Frage:
Muß mir die ARGE die Unterkunftskosten bezahlen, auch ohne Untermietvertrag?
Lohnt es sich wiederspruch einzulegen?
Gibts vielleicht schon Urteile darüber (die ich leider nicht gefunden habe)??