Hallo zusammen!
Habe Ende 2004 eine Eigentumswohnung (76 qm) vererbt bekommen, die ich auch selber bewohne. Bisher wurden mir auch die ungefähren Unterkunfskosten in Höhe von 181,26 Euro (reichte eh nicht aus) erstattet. Mit dem neuen Bescheid vom 10.11.05 sollen nur noch 103,34 Euro erstattet werden. Als Begründung wurde angegeben das es aufgrund einer fehlerhaften Berechnung bereits zu einer Überzahlung gekommen sei und das für das gesamte Jahr 2006 ein Höchsterstattungsbetrag von 743,90 Euro festgelegt wird. Als ich daraufhin bei meinem zugeteilten Ansprechpartner für Leistungsangelegenheiten anrief, erklärte mir dieser, das mir nur pauschal die Heizkosten für eine 45 qm Wohnung zustehen würde und das ich mir dochwohl überlegen sollte ein Teil meiner Wohnung unter zu vermieten. Dies ist bautechnischen Gründen nicht möglich und nicht zumutbar. Mein Widerspruch (leider nicht als Einschreiben) vom 16.11.05 an meinen persönlichen Ansprechpartner, blieb bisher unbeantwortet. Meiner Meinung müssen doch die tatsächlichen Unterkuntskosten erstattet werden.
Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und hat vielleicht ein paar Ratschläge auf Lager, wie ich jetzt weiter verfahren soll? Kann man den Widerspruch anmahnen? An wen kan man sich wenden? Wie erreiche ich eine höhere Instanz? Kann mir leider keinen Anwalt leisten.
