Hallo Kittie,
da du verheiratet bist, steht dir ein Regelsatz in Höhe von 311 Euro (West) zu.( 345 Euro bei Alleinstehende oder Alleinerziehende). Dein Mann wird ebenfalls in die Berechnung, als BG (Bedarfsgemeinschaft) mit einbezogen, das heißt auch bei Ihm wird erstmal zur Berechnung ein Regelsatz von 311 Euro zugrundegelegt.Die Unterhaltsleistungen deines Mannes werden bei der Berechnung berücksichtigt, das heißt dieser Betrag wird abgezogen.Schulden werden nicht berücksichtigt.
hier:
www.arbeitslosen.info/component/option,c...emository/Itemid,45/
findest du einen ALG II Rechner, den du mit deinen Angaben mal durchrechnen lassen kannst.